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Struktur des Vorstandes
 
 
Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus:
 
- dem Vorsitzenden
- dem 1. Stellvertreter des Vorsitzenden
- dem 2. Stellvertreter des Vorsitzenden
- dem Koordinator
- dem 1. Schatzmeister
- dem 1. Schriftführer
- dem Schießobmann
 
 
Vorstand im Sinne § 26 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind;
 
- der Vorsitzende
- der 1. Stellvertreter des Vorsitzenden
- der 1. Schatzmeister
 
 
Für die Facharbeit kann der Vorstand Funktionen ausschreiben und besetzen. Sie bilden den Gesamtvorstand und werden in der Geschäftsordnung benannt.
 
 
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