Unsere SchießanlageUnsere SatzungOrganisation der Schützengilde Unsere ÖffnungszeitenBeiträge und Gebühren
 
 
 
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1.Grundlagen
Satzung der Schützengilde Dessau e.V.
Beschlossen auf der Jahreshauptversammlung am 8. April 2011.
1.1.Beschluss über die Kategorien und die Höhe der geltenden Gebühren für die Mitgliedsaufnahme. Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 7. Dez. 2001
1.2.Beschluss über die Kategorien und die Höhe der geltenden Mitgliedsbeiträge. Beschlossen in der Jahreshauptversammlung am 8. April 2011.
 
2.Gegenstand
-Aufnahmegebühr
-Mitgliedsbeitrag
-Gemeinschaftsstunden
-Mitgliederstatus
 
3.Aufnahmegebühr
3.1.Die Aufnahmegebühren betragen für Antragsteller zur Mitgliedschaft in die Schützengilde Dessau e.V.
-Erwachsene130,00 €
-Familienangehörige 1. Grades von Vereinsmitgliedern80,00 €
-Antragsteller aus befreundeten Schützenvereinen65,00 €
-Schüler und Jugendliche, ohne eigenes Einkommenkeine Gebühren
3.2.Die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag (auch anteilig) sind am Tag der vollzogenen Bestätigung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand vom Antragsteller bar zu zahlen.
 
4.Mitgliedsbeitrag
4.1.Die Jahresmitgliedsbeiträge sind wie folgt festgelegt:
-Vereinsmitglieder (Vollzahler)162,00 €
-AZUBI, Studenten, Schwerbeschädigte, Rentner126,00 €
-Schüler ohne eigenes Einkommen25,00 €
-Mitglieder in ruhender Mitgliedschaft30,00 €
-Gastmitglieder aus befreundeten Vereinen25,00 €
-Mitglieder auf Probe (Jugendliche)20,00 €
4.2.Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge.
Der Jahresbeitrag ist bis zum 31. März des laufenden Jahres fällig. Er ist auf das Konto der Schützengilde Dessau e.V.
Volksbank Dessau e.G. IBAN: DE 74 8009 3574 0001 1720 00
* BIC GENODEF1DS1
einzuzahlen.
4.3.Ein Mitglied, welches mit dem fälligen Jahresbeitrag im Rückstand ist, wird im zweiten Quartal schriftlich an die ausstehende Zahlung erinnert.
Wird danach keine Zahlung geleistet, kann das säumige Mitglied auf Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Der Vorstand hat nach § 5 Abs.4 der beschlossenen Satzung zu handeln, um Beitragsrückstände auf dem Rechtsweg einzufordern.
4.4.Bei persönlichen finanziellen Problemen ist rechtzeitig, vor dem 31. März des laufenden Jahres, beim Vorstand eine geänderte Zahlungsmodalität für das Beitragsjahr zu beantragen (unterjährige Zahlungsfrist). Unabhängig davon sind 50% des Jahresbeitrages bis 31. März des lfd. Jahres zu entrichten.
4.5.Mitglieder auf Probe (Jugendliche), zahlen den Mitgliedsbeitrag mit der Bestätigung ihrer Aufnahme in die Jugendgruppe und die schriftliche Einverständniserklärung durch die Sorgeberechtigten.
4.6.Die Gebühr für die Teilnahme an einem Lehrgang zum Abschluss einer Sachkundeprüfung beträgt 100,00 €. Der Betrag ist vor Lehrgangsbeginn fällig.
4.7.Der Verein kann Umlagen oder sonstige Kosten von den Mitgliedern erheben. Hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.
Umlagen können für die Finanzierung größerer Reparaturen oder Erweiterungen der Bausubstanz, zur Deckung eines Defizits oder zur Abwendung evtl. zu erwartender Schulden eingesetzt werden.
Zur Leistung einmaliger Umlagen ist eine Zahlungsfrist zu beschließen.
 
5.Gemeinschaftstunden
5.1.Jedes Mitglied ist jährlich zur Ableistung von 20 Gemeinschaftsstunden verpflichtet.
5.2.Die geleisteten Gemeinschaftsstunden sind nachzuweisen und unverzüglich von einem Zeichnungsberechtigten quittieren zu lassen. Nicht nachgewiesene Stunden gelten als nicht geleistet.
5.3.Regelungen der Abrechnungsmodalitäten der Gemeinschaftsstunden.
5.3.1.Einsätze zur Erneuerung oder Erhaltung der Anlagen, Wartung oder Reparaturen von Ausrüstungsgegenständen:
Eine Einsatzstunde = eine Gemeinschaftsstunde
5.3.2.Einsatz als Leiter des Schießens (LDS), Aufsichtshabender und Helfer bei sportlichen Wettkämpfen und im täglichen Schießbetrieb: [Nachweis ist die Eintragung im Schießleiterbuch (LDS)].
Zwei Einsatzstunden = eine Gemeinschaftsstunde
5.3.3.Teilnahme an Veranstaltungen des Landesschützenverbandes, des ATSB, des Dessauer Stadtschützenbundes und an Schützenfesten befreundeter Vereine.
Je Einsatz = zwei Gemeinschaftsstunden
5.3.4.Vertretung der Schützengemeinschaft in der Landesliga und Teilnahme an Landes- und Deutschen Meisterschaften.
Je Einsatz = drei Gemeinschaftsstunden
5.3.5.Nicht erbrachte Gemeinschaftsstunden sind durch Geldleistungen, 5,00 € a Std., auszugleichen. Der Betrag ist gem. Punkt. 6.1. / 6.2. einzufordern.
5.3.6.Für mehr geleistete Gemeinschaftsstunden besteht kein  Anspruch auf Vergütung. Diese Stunden werden auch nicht im Folgejahr gutgeschrieben.
5.3.7.Im Probejahr befindliche Jugendliche leisten keine Gemeinschaftsstunden.
5.3.8.Sachleistungen und Spenden können in Abstimmung mit dem Vorstand als Geldleistung (5,00 € a Std.) für Gemeinschaftsstunden ausgeglichen werden.
5.3.9.Im Krankheitsfall oder hohem Alter, wenn auch keine leichten Arbeiten mehr verrichtet werden können, wird auf Antrag eine kulante Entscheidung durch den Vorstand getroffen.
 
6.Durchsetzung der satzungsgemäßen Forderungen des Vereins
6.1.Die dem Verein zustehenden Mittel aus der Beitragspflicht, Geldausgleich für nicht erbrachte Gemeinschaftsstunden oder Sonderzahlungen nach Beschluss der Mitgliederversammlung, werden nach
der Zahlungserinnerung und der 1. Mahnung
auf dem Rechtsweg eingefordert. Erinnerung und Mahnung 2,00 € / 4,00 €. Die Kosten für das Mahnverfahren trägt der Schuldner.
6.2.In Folge des Austritts aus dem Verein bleibt die Beitragspflicht bis Jahresende.
Gleiches gilt auch für die Ableistung der Gemeinschaftsstunden oder den Geldausgleich für nicht erbrachte Arbeiten.
 
7.Mitgliederstatus
7.1.Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.
7.2.Ruhende Mitgliedschaft
Diesen Status erhalten Mitglieder auf schriftlichen Antrag für max. ein Jahr. Der Beitrag von 30,00€ nach Punkt 4.1. ist mit der Antragsbestätigung durch den Vorstand sofort fällig.
Im Status „Ruhende Mitgliedschaft“, sind keine Gemeinschaftsstunden gefordert. Es besteht kein Versicherungsschutz. Für Leistungen wie Nutzung der Anlage, Waffen oder Ausrüstungen sind die gültigen Gebührensätze zu entrichten.
7.3.Gastmitgliedschaft
Als Gastmitglieder können Mitglieder aus Vereinen, die dem Deutschen Schützenbund angehören, aufgenommen werden, wenn sie die Schützengilde Dessau e.V. im Schießwettkampf auf Ebene der Landesliga oder als Teilnehmer an Landes- und Deutschen Meisterschaften vertreten.
Der Vorschlag für eine Gastmitgliedschaft erfolgt durch den Vorstandsbereich Schießsport und Wettkämpfe.
Der Beitrag für eine Gastmitgliedschaft beträgt gemäß Punkt. 4.1. 25,00 € im Jahr.
Gastmitglieder sind berechtigt die Anlagen der Schützengilde Dessau e.V. zu Trainingszwecken gebührenfrei zu nutzen.
Die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Berechtigungen enden mit der Rücknahme der Startberechtigung.
Gastmitglieder leisten keine Gemeinschaftsstunden.
 
Die Beitragsordnung der Schützengilde Dessau e.V. wurde vom Vorstand am 09. Mai 2011 beschlossen und wird ab 01. Januar 2012 in Kraft gesetzt.
 
Vorsitzender der SGi. Dessau e.V.Schatzmeister der SGi. Dessau e.V.
Oberst der Gilde Klaus HiltropOberstleutnant der Gilde Gerhard Klein
 
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